Dieser Beitrag dient ausschliesslich der allgemeinen Bildung darüber, wie Finanzmärkte grundsätzlich funktionieren, er ist keine Anlageberatung und beschreibt kein aktuelles Ereignis, kein konkretes Unternehmen und kein bestimmtes Wertpapier.
Zwei an der SIX Swiss Exchange kotierte Unternehmen können im selben Geschäftsjahr operativ nahezu identisch abschneiden und dennoch einen ausgewiesenen Reingewinn veröffentlichen, der sich um zweistellige Prozentsätze unterscheidet, ohne dass eine der beiden Zahlen falsch wäre. Der Grund liegt nicht im Geschäftserfolg, sondern in einer strukturellen Eigenheit des Schweizer Kapitalmarkts: Je nachdem, unter welchem Kotierungsstandard ein Unternehmen an der SIX geführt wird, darf es seine Jahres- und Zwischenergebnisse nach unterschiedlichen Rechnungslegungsstandards erstellen, IFRS, US GAAP oder Swiss GAAP FER. Wer diese Systematik nicht kennt, riskiert, beim Vergleich von Kennzahlen Äpfel mit Birnen gegenüberzustellen.
Drei zulässige Regelwerke, ein Börsenplatz
Die SIX Swiss Exchange unterscheidet bei der Zulassung von Aktien zwischen verschiedenen Kotierungsstandards, die unterschiedliche Anforderungen an Unternehmensgrösse, Streubesitz und eben auch an die Rechnungslegung stellen. Gesellschaften, die im International Reporting Standard kotiert sind, in der Regel grössere, international ausgerichtete Unternehmen, müssen ihre konsolidierte Rechnungslegung entweder nach den International Financial Reporting Standards (IFRS) des International Accounting Standards Board oder nach den US-amerikanischen US GAAP des Financial Accounting Standards Board erstellen. Unternehmen, die stattdessen im Swiss Reporting Standard geführt werden, meist kleinere oder stärker national verankerte Firmen, dürfen ihre Abschlüsse alternativ nach Swiss GAAP FER erstellen, den Fachempfehlungen zur Rechnungslegung der gleichnamigen Schweizer Stiftung.
Diese Wahlfreiheit ist von der Börse bewusst so angelegt, um kleineren, primär im Inland tätigen Unternehmen den administrativen Aufwand einer vollständigen Umstellung auf IFRS zu ersparen. Die Aufsicht über den Kapitalmarkt liegt bei der FINMA, während SIX Exchange Regulation die konkreten Kotierungsstandards und die damit verbundenen Rechnungslegungspflichten festlegt und überwacht.
Warum die gleiche Kennzahl nicht dasselbe bedeutet
Die drei Regelwerke unterscheiden sich in zentralen Fragen der Bilanzierung, was bei ökonomisch vergleichbaren Sachverhalten zu unterschiedlichen ausgewiesenen Ergebnissen führen kann. Ein klassisches Beispiel ist der Umgang mit Goodwill aus Übernahmen: Während IFRS und US GAAP einen jährlichen Wertminderungstest vorschreiben und eine planmässige Abschreibung grundsätzlich ausschliessen, erlaubt Swiss GAAP FER weiterhin eine planmässige Abschreibung des Goodwills über die Nutzungsdauer oder eine direkte Verrechnung mit dem Eigenkapital. Auch bei der Bewertung von Finanzinstrumenten, bei Rückstellungen für Vorsorgeverpflichtungen oder bei der Bilanzierung von Leasingverhältnissen setzen die Standards unterschiedliche Massstäbe an.
Solche Unterschiede wirken sich unmittelbar auf zentrale Kennzahlen wie den Reingewinn, das ausgewiesene Eigenkapital oder die Eigenkapitalquote aus. Keiner dieser Unterschiede bedeutet, dass ein Unternehmen “richtiger” oder “vorsichtiger” bilanziert als ein anderes, es handelt sich um zulässige, unterschiedliche Konventionen innerhalb jeweils eigenständiger, in sich konsistenter Regelwerke, die von anerkannten Standardsetzern erarbeitet und regelmässig weiterentwickelt werden.
Was das für den Vergleich von Unternehmen bedeutet
Für alle, die Geschäftsberichte lesen, Kennzahlen wie das Kurs-Gewinn-Verhältnis berechnen oder Unternehmen derselben Branche gegenüberstellen wollen, ergibt sich daraus eine praktische Konsequenz: Der angewandte Rechnungslegungsstandard findet sich im Anhang jedes Geschäftsberichts und sollte vor jedem Quervergleich geprüft werden. Zwei Unternehmen derselben Branche, von denen eines nach IFRS und das andere nach Swiss GAAP FER bilanziert, lassen sich nicht ohne Weiteres allein anhand des ausgewiesenen Reingewinns vergleichen, selbst wenn ihre operative Geschäftstätigkeit ähnlich ist.
Wer genauer hinschauen möchte, findet im Anhang häufig ergänzende Angaben, die einzelne Effekte der Bilanzierungswahl offenlegen, etwa Angaben zu Abschreibungsmethoden oder Bewertungsgrundsätzen. Solche Informationen ersetzen keine eigene, fundierte Analyse und stellen keine Empfehlung für oder gegen ein bestimmtes Wertpapier dar. Sie zeigen lediglich, dass ein Blick unter die Oberfläche der ausgewiesenen Zahl notwendig ist, bevor man aus einem Gewinnvergleich zwischen Unternehmen an der SIX Swiss Exchange Schlüsse zieht.