Redaktioneller Hinweis: Dieser Beitrag erklärt allgemein und zu Bildungszwecken, welche Rechnungslegungsstandards an der SIX Swiss Exchange zugelassen sind und was daraus folgt. Er ist keine Anlage-, Rechts- oder Steuerberatung und stützt sich ausschliesslich auf die am Ende aufgeführten offiziellen Quellen.
Zwei an derselben Börse kotierte Unternehmen können denselben wirtschaftlichen Sachverhalt mit unterschiedlichen Zahlen ausweisen, ohne dass eines von beiden gegen eine Regel verstösst. Der Grund ist, dass die SIX Swiss Exchange nicht einen Rechnungslegungsstandard vorschreibt, sondern mehrere anerkennt, und dass die Auswahl vom regulatorischen Standard abhängt, in dem ein Titel kotiert ist. Welche Kombinationen zulässig sind, steht in der Richtlinie Rechnungslegung.
Der Katalog der anerkannten Standards
Die Richtlinie stützt sich auf Art. 49 bis 51 des Kotierungsreglements und bezweckt, den Anlegern durch entsprechende Anforderungen an die Rechnungslegung die Beurteilung der Qualität der Emittenten zu ermöglichen. Bei der Anerkennung trägt das Regulatory Board international anerkannten Standards Rechnung.
Für Emittenten von Beteiligungsrechten ist die Zuordnung eindeutig. Im International Reporting Standard sind IFRS Accounting Standards und US GAAP zugelassen, im Swiss Reporting Standard Swiss GAAP FER und der bankengesetzliche Rechnungslegungsstandard. Für Investmentgesellschaften gelten IFRS und US GAAP, für Immobiliengesellschaften IFRS und Swiss GAAP FER. Im Standard Sparks sind IFRS, US GAAP, Swiss GAAP FER und der bankengesetzliche Standard zulässig, für SPACs nur IFRS und US GAAP, für Hinterlegungsscheine ebenfalls IFRS und US GAAP. Für kollektive Kapitalanlagen gelten die Regeln der auf sie anwendbaren spezialgesetzlichen Bestimmungen.
Bei Forderungsrechten ist der Kreis weiter. Für Anleihen sind IFRS, US GAAP, Swiss GAAP FER, der bankengesetzliche Standard, das harmonisierte Rechnungsmodell HRM für öffentlich-rechtliche Anstalten und Körperschaften mit Sitz in der Schweiz sowie die International Public Sector Accounting Standards zugelassen. Für Derivate und für Exchange Traded Products gelten IFRS, US GAAP, Swiss GAAP FER und der bankengesetzliche Standard. Für Pfandbriefinstitute gelten die Regeln ihrer spezialgesetzlichen Bestimmungen.
Eine weitere Öffnung betrifft ausländische Emittenten. Sie können den Rechnungslegungsstandard ihres Heimatstaats anwenden, wenn es sich um einen vom Regulatory Board anerkannten Standard handelt. Als IFRS gelten dabei auch die Standards jener Staaten, die IFRS ohne Übersteuerung zwingender Bestimmungen in ihr nationales Recht überführt haben.
Was für die Zwischenberichte gilt
Die Wahlfreiheit endet beim Jahresabschluss. Für Zwischenabschlüsse ist derselbe Standard anzuwenden wie beim Jahresabschluss, und die Richtlinie schreibt die jeweils einschlägige Norm vor: Wer im Jahresabschluss Swiss GAAP FER anwendet, erstellt den Zwischenabschluss nach Swiss GAAP FER 31/9-12, wer IFRS anwendet, nach IAS 34, wer US GAAP anwendet, nach Topic 270 der FASB Accounting Standard Codification. Im letzten Fall kommen zusätzlich eine verkürzte Bilanz, eine verkürzte Geldflussrechnung und ein verkürzter Nachweis der Eigenkapitalveränderungen hinzu, jeweils samt Vorperiodenangaben.
Auch die Fristen sind einheitlich. Der Geschäftsbericht ist innert vier Monaten nach dem Abschlussstichtag zusammen mit dem Jahresabschluss zu veröffentlichen und spätestens bei der Veröffentlichung bei SIX Exchange Regulation einzureichen; der Zwischenbericht innert drei Monaten nach dem Stichtag des Zwischenabschlusses. Der Emittent hat die veröffentlichten Abschlüsse während fünf Jahren nebeneinander auf seiner Webseite elektronisch verfügbar zu halten, und ein Interessensnachweis für die Einsicht ist unzulässig.
Swiss GAAP FER und seine Abstufungen
Der schweizerische Standard ist modular aufgebaut. Nach den Grössenkriterien kann eine Organisation die Kern-FER anwenden, wenn zwei der drei Schwellen in zwei aufeinanderfolgenden Jahren nicht überschritten werden: 10’000’000 CHF Bilanzsumme, 20’000’000 CHF Jahresumsatz und 50 Vollzeitstellen im Jahresdurchschnitt. Konzerngruppen haben zusätzlich Swiss GAAP FER 30 zur Konzernrechnung anzuwenden.
Für kotierte Gesellschaften gilt eine ausdrückliche Einschränkung. Sie müssen zusätzlich Swiss GAAP FER 31 einhalten, die ergänzende Fachempfehlung für kotierte Unternehmen, und die ausschliessliche Anwendung der Kern-FER ist für kotierte Unternehmen nicht zugelassen. Der Standard, der in seiner Grundform für kleinere Organisationen gedacht ist, wird für die Börse also um ein eigenes Modul erweitert.
Was passiert, wenn der gewählte Standard verletzt wird
Die Wahl des Standards ist frei, seine Einhaltung nicht. Am 18. September 2020 verhängte die Sanktionskommission von SIX Group gegen The Native SA eine Busse von CHF 40’000 wegen eines Verstosses gegen den Rechnungslegungsstandard Swiss GAAP FER. Vorgeworfen wurde dem Unternehmen, eine Werthaltigkeitsbeurteilung an einer Minderheitsbeteiligung für den Jahresabschluss 2017 falsch durchgeführt und diese Beteiligung ab dem 1. Januar 2018 im Halbjahresabschluss 2018 fälschlicherweise vollkonsolidiert zu haben, obwohl die notwendige Kontrolle fehlte.
Die Begründung ist für das Verständnis des Systems aufschlussreich. Die Sanktionskommission entschied, dass die betroffenen Abschlüsse kein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der finanziellen Situation wiedergaben, und qualifizierte die Verstösse als signifikante, grobfahrlässig begangene Verletzungen der anwendbaren Regelungen. Beide Fehler waren bereits im Jahresabschluss 2018 rückwirkend korrigiert worden. SIX Exchange Regulation hatte den Sanktionsantrag am 15. Juli 2020 an die Sanktionskommission überwiesen; der Entscheid wurde nach Ablauf der Rechtsmittelfrist rechtskräftig.
Analyse: Die Wahl ist eine Information, kein Detail
Dass mehrere Standards nebeneinander zugelassen sind, wirkt auf den ersten Blick beliebig. Die Systematik der Richtlinie zeigt eine andere Ordnung. Die Zulassung ist nicht global, sondern an den regulatorischen Standard gekoppelt, in dem ein Titel kotiert ist, und dort, wo Vergleichbarkeit am wichtigsten ist, verengt sich der Katalog. Für SPACs und für Hinterlegungsscheine bleiben nur IFRS und US GAAP, für Investmentgesellschaften ebenfalls. Bei Anleihen dagegen, wo der Anleger primär Rückzahlungsfähigkeit beurteilt und nicht Gewinnvergleiche anstellt, sind bis zu sechs Regelwerke zugelassen, einschliesslich eines Modells für öffentlich-rechtliche Körperschaften.
Der praktische Effekt liegt weniger im Ergebnis als im Umfang der Angaben. Ein Emittent im Swiss Reporting Standard erfüllt mit Swiss GAAP FER und dem Modul 31 ein Regelwerk, das ausdrücklich modular und für schweizerische Verhältnisse gedacht ist; ein Emittent im International Reporting Standard arbeitet mit IFRS oder US GAAP. Wer zwei Unternehmen vergleicht, vergleicht deshalb zuerst die Regelwerke und erst danach die Zahlen. Der Standard steht im Geschäftsbericht, und er ist die erste Angabe, die eine Kennzahlenreihe überhaupt interpretierbar macht.
Ein zweiter Punkt betrifft die Zeitachse. Weil Zwischenabschlüsse nach demselben Standard zu erstellen sind wie der Jahresabschluss, ist ein Wechsel des Regelwerks im Jahresverlauf ausgeschlossen, und jeder Wechsel wird an einer Jahresgrenze sichtbar. Die Pflicht, veröffentlichte Abschlüsse fünf Jahre lang nebeneinander verfügbar zu halten, macht einen solchen Bruch nachvollziehbar, ohne dass ein Archiv nötig wäre.
Der Fall The Native zeigt schliesslich, wo die Grenze der Wahlfreiheit verläuft. Gegenstand des Verfahrens war nach der Darstellung der Sanktionskommission nicht die Wahl von Swiss GAAP FER, sondern die Anwendung dieses Standards, und der Massstab war das Bild der tatsächlichen Verhältnisse. Die Sanktionskommission hielt fest, dass eine rückwirkende Korrektur im Folgeabschluss den festgestellten Verstoss nicht beseitigte. Wer die Verlässlichkeit einer Berichterstattung einschätzen will, sucht deshalb nicht nach dem strengsten Regelwerk, sondern nach Hinweisen auf Restatements und auf Sanktionsverfahren, denn beide sind öffentlich und beide sagen etwas darüber aus, wie ein Standard im konkreten Unternehmen angewandt wird.