Dieser Text ist ein allgemein gehaltener Bildungsbeitrag darüber, wie Rechnungslegung an Kapitalmärkten grundsätzlich funktioniert. Er stellt keine Anlageberatung dar und beschreibt kein konkretes aktuelles Unternehmen, Ereignis oder Wertpapier.

Wie kann ein börsennotiertes Unternehmen in seinem Konzernabschluss einen Gewinn in Milliardenhöhe ausweisen und im selben Geschäftsjahr trotzdem keine oder nur eine sehr geringe Dividende an seine Aktionäre auszahlen? Die Antwort hat nichts mit Bilanztricks zu tun, sondern mit einer strukturellen Besonderheit des deutschen Bilanzrechts: Börsennotierte deutsche Aktiengesellschaften müssen nicht nur einen, sondern zwei grundverschiedene Abschlüsse aufstellen, die nach unterschiedlichen Regeln zu unterschiedlichen Ergebnissen kommen können und die für ganz unterschiedliche Adressaten gedacht sind.

Zwei Regelwerke für ein und dasselbe Unternehmen

Der erste Abschluss ist der Einzelabschluss der Muttergesellschaft nach dem Handelsgesetzbuch (HGB). Er bildet ausschließlich die rechtliche Einheit der Aktiengesellschaft selbst ab, unabhängig davon, wie viele Tochterunternehmen im In- und Ausland zum Konzern gehören. Das HGB folgt dem Vorsichtsprinzip: Gewinne dürfen grundsätzlich erst ausgewiesen werden, wenn sie realisiert sind, während erkennbare Risiken und Wertminderungen sofort zu berücksichtigen sind. Ziel dieses Ansatzes ist in erster Linie der Schutz von Gläubigern, also von Banken, Lieferanten und Anleihegläubigern, die sich darauf verlassen können sollen, dass ein ausgewiesenes Vermögen nicht zu optimistisch bewertet ist.

Der zweite Abschluss ist der Konzernabschluss nach den International Financial Reporting Standards (IFRS). Kapitalmarktorientierte Mutterunternehmen, also solche mit Wertpapieren an einem regulierten Markt, sind nach europäischem Recht verpflichtet, ihren Konzernabschluss nach IFRS aufzustellen. Dieser Abschluss fasst die Muttergesellschaft und sämtliche Tochterunternehmen so zusammen, als wären sie ein einziges wirtschaftliches Unternehmen, und orientiert sich stärker an Zeitwerten (Fair Values) als am reinen Anschaffungskostenprinzip.

Der IFRS-Konzernabschluss aus Sicht der Kapitalmärkte

Für Investoren, Analysten und Ratingagenturen ist der IFRS-Konzernabschluss die wichtigste Informationsquelle. Weil IFRS weltweit von einer sehr großen Zahl börsennotierter Unternehmen angewendet werden, lässt sich die wirtschaftliche Lage eines deutschen Konzerns damit vergleichsweise gut mit Wettbewerbern aus anderen Ländern vergleichen, etwa hinsichtlich Umsatzentwicklung, Margen, Verschuldung oder Kapitalrendite. Der Konzernabschluss zeigt zudem die wirtschaftliche Realität der gesamten Unternehmensgruppe, einschließlich konzerninterner Verflechtungen, die im Einzelabschluss der Muttergesellschaft gar nicht sichtbar wären, etwa weil dort Beteiligungen an Tochterunternehmen nur mit ihrem Buchwert erscheinen.

Für die Ermittlung von Steuern oder ausschüttungsfähigen Gewinnen spielt der IFRS-Abschluss in Deutschland dagegen keine direkte Rolle. Er ist primär ein Informationsinstrument für den Kapitalmarkt, kein Bemessungsinstrument für Zahlungsansprüche gegenüber dem Unternehmen.

Der HGB-Einzelabschluss: Grundlage für Steuern und Dividenden

Genau hier setzt die zweite Funktion des HGB-Einzelabschlusses an. Nach dem Aktiengesetz bemisst sich die Dividende, die eine Aktiengesellschaft an ihre Aktionäre ausschütten darf, am sogenannten Bilanzgewinn im HGB-Einzelabschluss der Muttergesellschaft, nicht am Konzerngewinn nach IFRS. Weil das HGB Gewinne vorsichtiger ausweist als IFRS und unrealisierte Wertsteigerungen häufig gar nicht oder erst später erfasst, kann der ausschüttungsfähige Bilanzgewinn spürbar niedriger ausfallen als der im Konzernabschluss ausgewiesene Jahresüberschuss, selbst wenn operativ alles planmäßig läuft.

Der HGB-Einzelabschluss ist außerdem, mit steuerlichen Anpassungen, der Ausgangspunkt für die Ermittlung der Körperschaftsteuer und der Gewerbesteuer. Die Finanzverwaltung knüpft an handelsrechtliche Wertansätze an und korrigiert sie dort, wo das Steuerrecht eigene Regeln vorsieht, etwa bei bestimmten Rückstellungen oder Abschreibungen. Für die Steuerbehörden ist damit der Einzelabschluss der jeweiligen rechtlichen Einheit maßgeblich, nicht die konsolidierte Sicht des Gesamtkonzerns.

So lässt sich das eingangs beschriebene Szenario erklären: Ein Konzern kann im IFRS-Abschluss hohe Gewinne zeigen, etwa weil Tochterunternehmen operativ erfolgreich sind oder Vermögenswerte zu höheren Zeitwerten bewertet werden, während der HGB-Einzelabschluss der Muttergesellschaft, aus dem sich die Dividende speist, einen deutlich geringeren oder gar keinen ausschüttungsfähigen Bilanzgewinn ausweist. Beide Abschlüsse sind richtig, sie beantworten nur unterschiedliche Fragen: Der eine zeigt Kapitalmarktteilnehmern die wirtschaftliche Lage des Konzerns, der andere bildet die rechtliche und steuerliche Grundlage für Zahlungen der einzelnen Gesellschaft.